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Visa Information Visa Information

Visa Information

COVID-19: Informationen zur Japan Einreise und Corona Bestimmungen sowie Quarantänepflicht und geänderte Visa Bedingungen in Japan immer aktuell auf unserer Newsseite.

 

Alles, was Sie über Einreise, Ausreise und Aufenthalt in Japan wissen müssen

Jeder ausländische Besucher, der nach Japan einreist, muss im Besitz eines für die Dauer seines Aufenthalts gültigen Reisepasses sein. Alle Besucher müssen die Visa-Bedingungen einhalten. Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen zur Visumpflicht für Japan. 

Besucher aus Ländern, die nicht zu den aufgeführten 68 Ländern gehören, müssen im Voraus über die japanischen Borschaften oder Generalkonsulate in Ihrer Nähe ein Visum beantragen. Klicken Sie hier , um auf die Webseite des japanischen Außenministeriums zu kommen. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

Auch wenn Sie Bürger eines Landes sind, das von der Visumpflicht befreit ist, sollten Sie die offiziellen Regeln für die Visumpflicht vor einer Reise nach Japan überprüfen, da diese sich ändern könnten. Offizielle Informationen zu Einreisebestimmungen erhalten Sie bei den Botschaften.

Die japanischen Einreisebestimmungen verlangen, dass alle ausländischen Kurzzeitbesucher einen Nachweis über eine Weiterreise nach ihrem Aufenthalt in Japan (Abreise) vorlegen müssen, zum Beispiel ein Rückflugticket.

Alle ausländischen Kurzzeitbesucher werden bei ihrer Ankunft in Japan fotografiert, und es werden Fingerabdrücke erfasst. Besucher aus dem Ausland müssen in Japan immer ihren Reisepass mitführen.

Die Aufnahme einer Arbeit und die Ausübung bezahlter Tätigkeiten sind für Inhaber eines Kurzzeitvisums streng verboten.

Wie lange kann ich ohne Visum in Japan bleiben?

Die japanischen Einreisebestimmungen sehen vor, dass Besucher aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sich bis zu 90 Tage ohne Visum in Japan aufhalten dürfen. Für andere Länder gelten mitunter abweichende Bestimmungen. Bitte informieren sich hierzu auf den Botschaftsseiten.

Besucher müssen einen für die Dauer des Aufenthalts gültigen Reisepass besitzen, während des Aufenthalts in Japan dürfen sie keiner bezahlten Arbeit nachgehen und auch keinen anderen bezahlten Aktivitäten nachgehen.

Bürger der 68 Länder, die von der Visumpflicht befreit sind, und über Ersparnisse von über 30 Millionen Japanische Yen verfügen, sind berechtigt, sich bis zu einem Jahr im Rahmen des Programms für Langzeitaufenthalte als Tourist in Japan aufzuhalten. Wenn der Ehepartner des Antragstellers sich nicht als begleitender Reisender, sondern separat im Rahmen dieses Programms in Japan aufhalten möchte, müssen der Antragsteller und sein Ehepartner über Ersparnisse in Höhe von insgesamt mehr als 60 Millionen Japanische Yen verfügen. Für die Einreise von begleitenden Kindern gelten besondere Bestimmungen. Ein Visum muss vor der Einreise nach Japan ausgestellt werden. Klicken Sie hier für weitere Informationen.

Bürger aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Irland, Liechtenstein, Mexiko und Großbritannien können die Verlängerung ihres Aufenthalts um weitere 90 Tage beantragen. Dazu ist ein Antrag erforderlich, der in Japan vor Ablauf der ersten 90 Tage bei der nächstgelegenen japanischen Einwanderungsbehörde zu stellen ist. Es wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Weitere Informationen in englischer Sprache erhalten Sie auf der offiziellen Webseite der japanischen Einwanderungsbehörde. Klicken Sie hier für weitere Informationen.

Ich möchte in Japan arbeiten. Wie beantrage ich ein Visum?

Ausländer, die in Japan arbeiten wollen, benötigen ein entsprechendes Arbeitsvisum. Die Aufnahme einer Arbeit oder die Ausübung bezahlter Tätigkeiten ist für Inhaber eines Kurzzeitvisums oder eines Touristenvisums nach den japanischen Einreisebestimmungen streng verboten.

Ein Arbeitsvisum kann erteilt werden, wenn verschiedene Anforderungen erfüllt sind. Diese Anforderungen umfassen definierte Berufsfelder mit jeweils spezifischen Erfahrungen und Qualifikationen.

Für die Beantragung der meisten Arten von Arbeitsvisa muss in Japan ein Stellenangebot vorliegen.

Bevor ein Arbeitsvisum ausgestellt werden kann, benötigen Sie einen Berechtigungsschein (Certificate of Eligibility – COE) von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber, der von der Einwanderungsbehörde genehmigt wurde. Dieses Dokument hat vorläufigen Charakter. Es besagt, dass der Inhaber die Bedingungen für eine Einreise nach Japan erfüllt und dies bei der Ausstellung eines Visums in Betracht gezogen wird.

Klicken Sie hier , wenn Sie weitere Informationen über die Beantragung eines Arbeitsvisums benötigen.

Kann ich ein Visum für einen Ferienarbeitsaufenthalt in Japan bekommen?

Staatsangehörige der Länder Argentinien, Australien, Österreich, Kanada, Chile, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Hongkong, Ungarn, Island, Irland, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Republik Korea, Slowakei, Spanien, Taiwan und Großbritannien können ein Ferienarbeitsvisum für Japan beantragen.

Das Ferienarbeitsvisum (Working Holiday Visa) ermöglicht einen sechsmonatigen Aufenthalt in Japan, mit der Möglichkeit von bis zu zwei sechsmonatigen Verlängerungen. Damit besteht für Touristen, die mit einem Ferienarbeitsvisum einreisen, die Möglichkeit eines Hinzuverdiensts durch bestimmte Arbeiten, um ihr Reisebudget aufzubessern.

Die Bedingungen für die Ausstellung eines derartigen Visums hängen unter anderem vom Alter des Antragstellers ab. Es werden pro Jahr und Land nur eine bestimmte Anzahl Ferienarbeitsvisa erteilt.

Klicken Sie hier , wenn Sie weitere Informationen über das Ferienarbeitsvisumprogramm benötigen.

Wie bekomme ich ein Studentenvisum für die Aufnahme eines Studiums in Japan?

Wenn Sie Bürger eines der 68 Länder sind, mit denen Japan ein allgemeines Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht hat, und wenn Sie planen, an einer japanischen Sprachschule für weniger als 90 Tage zu studieren, benötigen Sie nur einen gültigen Reisepass.

Besucher, die nicht Staatsbürger dieser 68 Länder sind oder über einen längeren Zeitraum in Japan studieren und/oder eine Ausbildung bzw. ein Praktikum beginnen wollen, müssen ein Visum beantragen. Klicken Sie hier , wenn Sie weitere Informationen über ein Studium in Japan und die Beantragung des entsprechenden Visums benötigen.

Ich plane einen längeren Aufenthalt in Japan. Gibt es Programme für einen längeren Aufenthalt?

Ja, es gibt Programme für einen längeren Aufenthalt. Durch die Einführung des Programms für Langzeitaufenthalte ist es nun möglich, bis zu einem Jahr in Japan zu bleiben. Ausländische Antragsteller und begleitende Ehepartner müssen aus Ländern stammen, für die Japan kein Einreisevisum verlangt. Begleitende Kinder sind nicht zulässig. Ausländische Antragsteller müssen über 18 Jahre alt sein und über Ersparnisse verfügen, die 30 Millionen Japanische Yen entsprechen. Wenn der Ehepartner des Antragstellers sich nicht als begleitender Reisender, sondern separat im Rahmen dieses Programms in Japan aufhalten möchte, müssen der Antragsteller und sein Ehepartner über Ersparnisse in Höhe von insgesamt mehr als 60 Millionen Japanische Yen verfügen.

Es muss eine private Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden, die Tod, Verletzung und Krankheit während des Aufenthalts abdeckt. Die Aufenthaltsdauer beträgt sechs Monate. Sie kann jedoch mit einer Erlaubnis zur Verlängerung der Aufenthaltsdauer (nur einmal möglich) auf ein Jahr verlängert werden.

Die Informationen stehen in mehreren Sprachen zur Verfügung.

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