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Einreisebestimmungen Japan Japan Einreise – Einreisebestimmungen rund um Visum, Impfungen & Co

Einreise Japan Welche Dokumente brauche ich für die Einreise nach Japan?

 

Deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige, die nach Japan einreisen, benötigen einen gültigen Reisepass, Kinder einen eigenen Kinderreisepass.

 

Wie lange müssen Ausweisdokumente in Japan gültig sein?

 

Die Ausweisdokumente müssen für die Dauer des gesamten Aufenthalts in Japan gültig sein. Früher musste der Pass auch noch weit darüber hinaus Gültigkeit haben – das ist heute nicht mehr erforderlich, es sei denn Sie reisen ohne Rückflugticket ein. Allerdings sollte man auch nicht zu sehr auf Risiko spielen – wenn der Reisepass zwei Wochen nach dem geplanten Rückreisedatum ausläuft, und man den Aufenthalt in Japan aus wichtigem Grund um mehr als 14 Tage verlängern muss, hat man ein ernstes Problem.

 

Visum Japan – Benötigt man bei der Einreise als Tourist ein Visum?

 

Reiset man für maximal 180 Tage nach Japan, so benötigen man kein Visum. Dies gilt sowohl für Urlauber als auch für Geschäftsreisende. Bei der Landung am Flughafen erhält man eine Aufenthaltsgenehmigung für 90 Tage als Temporary Visitor. Diese kann man anschließend vor Ablauf bei der zuständigen Einwanderungsbehörde um weitere 90 Tage verlängern.

 

Aktuelle Bestimmungen finden Sie hier.

 

Konsularische Auskünfte geben die Botschaften und Generalkonsulate Japans im Ausland.

 

Impfung oder PCR-Test

 

Die Einreisebeschränkungen durch die Covid19-Pandemie sind seit dem 29. April 2023 aufgehoben. Es besteht keine Verpflichtung mehr für Impf- oder Testnachweise.

 

Fastrack mit der Visit Japan Web App

 

Die Nutzung der während der Pandemie eingeführten Visit Japan Web app ist ebenfalls nicht mehr erforderlich. Dennoch wird die Nutzung weiterhin empfohlen, da in der App bereits im Voraus die Einreisekarte (Disembarkation Card) und die Zollerklärung (Customs Declaration) ausgefüllt werden können, und ein QR-Code für die Nutzung des Fasttrack zur schnelleren Einreisekontrolle erstellt werden kann.

Es ist empfehlenswert den QR-Code vorher als Screenshot auf Mobiltelefonen oder ausgedruckt mitzuführen, falls vor Ort am Flughafen keine Internetverbindung besteht.

 

Länger als 180 Tage in Japan bleiben

 

Hat man vor, länger als 180 Tage in Japan zu bleiben, oder in Japan einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ein Praktikum machen oder studieren, so müssen Sie vor Ihrer Abreise bei der Japanische Botschaft oder einem der Japanischen Generalkonsulate ein Visum beantragen. Speziell für junge Leute, die länger in Japan bleiben und vor Ort jobben wollen, gibt es das Working-Holiday-Visum.

 

 

Einreisebestimmungen für Japan für Bürger anderer Nationalitäten

 

Japan hat Abkommen mit über 60 Staaten abgeschlossen, die deren Bürgern eine visumsfreie Einreise nach Japan gestatten. Darunter fallen die folgenden:

•    EU-Staaten
•    USA
•    Kanada
•    Australien
•    Neuseeland
•    Israel
•    Mexiko
•    Argentinien
•    Norwegen
•    Türkei

 

Visumspflichtig sind gemäß den Einreisebestimmungen für Japan beispielsweise Staatsangehörige aus China, Russland, Vietnam und den Philippinen. Diese müssen Ihr Visum noch vor der Japan Einreise in ihrem Heimatland bei der zuständigen japanischen Vertretung beantragen.

Mehr zum Visum und Langzeitaufenthalten.

 

Impfungen für die Japan Reise – Welche sind sinnvoll?

 

Neben der Corona-Immunisierung sind für einen Aufenthalt in Japan sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Es ist jedoch ratsam, vor der Japan Reise zu überprüfen, ob alle vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Impfungen aktuell sind. Gegebenenfalls sollten sie diese auffrischen.

Dabei handelt es sich um folgende Impfungen:

•    Tetanus
•    Diphtherie
•    Keuchhusten
•    Polio
•    Mumps
•    Masern
•    Röteln
•    Influenza
•    Pneumokokken
•    Herpes Zoster

 

Weitere medizinische Informationen zur Einreise

 

Bei der Einreise in gefährdete Gebiete und bei Langzeitaufenthalten kann zudem eine Immunisierung gegen Japanische Enzephalitis sinnvoll sein. Dies ist eine durch Mücken übertragbare Infektionskrankheit, die in den letzten Jahren sehr selten geworden ist. Trotzdem sollten Sie sich, sofern Sie keinen Impfschutz haben, vor Moskitostichen schützen.

 

Die medizinische Versorgung in Japan ist sehr gut und entspricht europäischen Standards. In den größeren Städten sollten Sie keine Probleme haben, einen englischsprachigen Arzt zu finden. Informationen hierzu erhalten Sie bei den deutschen Auslandsvertretungen.

 

 

Wichtige Zollbestimmungen für die Japan Reise

 

Vor dem Kofferpacken sollten man sich informieren, wie die Zollbestimmungen für Japan aussehen. Generell verboten ist die Einfuhr von Schusswaffen und Munition, explosiven Materialien, illegalen Betäubungsmitteln, Falschgeld, pornografischen Artikeln und Gegenständen, die Markenrechte und Patente verletzen. Für Jagd- und Luftgewehre sowie Schwerter benötigt man eine spezielle Einfuhrerlaubnis.

 

Mitführen von Bargeld

 

Zollfrei einführen darf man Bargeld bis zu 1Mio. Yen. Hat man einen größeren Betrag bei sich, so muss man diesen anmelden. Edelmetalle, zum Beispiel Gold, dürfen bis zu einer Freigrenze von 1kg steuerfrei mitgebracht werden.

 

Weitere japanische Zollbestimmungen

 

Personen über 20 Jahren ist es erlaubt, drei Flaschen alkoholische Getränke zu je 760ml zollfrei im Gepäck zu haben, sowie 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250g Tabak oder bis zu 10 Packungen für e-Zigaretten . Parfüm ist bis zu 2 Unzen (ca. 50ml) vom Zoll ausgenommen. Andere Waren dürfen einen Wert von insgesamt 200.000 Yen nicht übersteigen, ansonsten müssen sie deklariert werden.

 

Einfuhr Lebensmittel und Fleischwaren

 

Zu privaten Zwecken dürfen kleine Mengen an Lebensmitteln eingeführt werden, wie zum Beispiel Kekse, Schokolade, Süßigkeiten und so weiter. Die Einfuhr von Rind- und Schweinefleisch auch in verarbeiteter Form ist verboten und Wurstwaren werden häufig vom Zoll konfisziert. Die meisten Fischprodukte können problemlos eingeführt werden. Auch frische pflanzliche Produkte, wie beispielsweise Tee, werden in der Pflanzenquarantäne am Flughafen in Japan untersucht. Getrockneter und verarbeiteter loser Tee und Teebeutel sowie getrocknete originalverpackte und versiegelte Gewürze werden nicht untersucht.

 

 

 

Einfuhrbestimmungen Medikamente bei Japanreisen

 

Freigrenzen gibt es ebenfalls für Medikamente und Kosmetika.

 

Arzneimittel dürfen Reisende für den privaten Gebrauch für eine Dauer von zwei Monaten mitnehmen – aber Vorsicht, manche hier verschriebenen Psychopharmaka fallen in Japan unter das Betäubungsmittelgesetzt und sind verboten, dürfen also auf keinen Fall mitgeführt werden!

 

Wer Medikamente in Japan für einen längeren Zeitraum mitführen muss, benötigt ein Einfuhrzertifikat.

Mehr Informationen zu Zollabgaben und Steuern hier.

 

 

Was könnte einer Einreise nach Japan im Wege stehen?

 

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb Ihnen die Einreise nach Japan verwehrt werden könnte. Ein Problem können fehlende oder unlesbare Ausweispapiere sein. Also besser darauf achten, dass der Reisepass noch Gültigkeit hat! Schon manch ein Reisender hat erst am Flughafen festgestellt, dass sein Pass abgelaufen ist.

 

Verbotene Gegenstände und Einreiseverbote

 

Auch wenn verbotene Gegenstände im Gepäck gefunden werden, wird man mit großer Sicherheit am Flughafen abgewiesen. Des Weiteren dürfen Menschen, die in den letzten fünf Jahren aus Japan verwiesen wurden, nicht wieder einreisen.

 

Japan hat strenge Einwanderungsgesetze hinsichtlich Menschen mit Vorstrafen. Dies gilt insbesondere für Personen, die für Delikte in Zusammenhang mit Drogen verurteilt wurden. Falls man zu dieser Personengruppe zählt, sollte man sich im Vorfeld bei den zuständigen Behörden informieren, ob es Probleme bei der Einreise geben könnte.

 

 

Was passiert bei der Einreise nach Japan?

 

Die meisten Reisenden erreichen Japan per Flugzeug, manche auch über die Fähre von Busan nach Fukuoka oder Osaka. Der größte Flughafen des Landes ist der Narita International Airport, 66km nordöstlich von Tokyo. Der zweite internationale Verkehrsflughafen der Hauptstadt ist Tokyo-Haneda, 15km südlich der Metropole. Ein weiterer bedeutender internationaler Flughafen ist der Kansai International Airport nahe Osaka.

 

Vor der Landung in Japan händigt Ihnen das Bordpersonal zwei Einreiseformulare aus.

 

Eines davon ist die Erklärung für den Zoll, auf der Sie angeben müssen, ob Sie zu deklarierende Artikel bei sich tragen.

Das andere ist ein Einreiseformular, auf Englisch Disembarkation Card for Foreigners.

 

Hier gibt man folgende Daten an:

•    Namen
•    Geburtsdatum
•    Nationalität
•    Passnummer
•    Heimatadresse

 

Gefragt wird ebenfalls nach dem Grund Ihrer Reise, also ob man als Tourist oder geschäftlich nach Japan einreist. Hier wird kein Unterschied gemacht – man muss weder als Tourist noch als Geschäftsreisender mit Nachteilen rechnen. Außerdem trägt man die Flugnummer, die geplante Dauer des Aufenthalts in Japan und die Adresse des erstem Hotels ein.

 

Im Flugzeug hat man viel Zeit, um die Formulare in Ruhe auszufüllen, darum ist es sinnvoll, einen Kugelschreiber im Handgepäck zu haben. Ansonsten kann man die Angaben auch in der Halle noch eintragen, in der die Passkontrolle stattfindet. Dort liegen zudem noch weitere Exemplare der Formulare aus. Seit 2022 können diese Formulare auch im Voraus online auf der Seite Visit Japan Web ausgefüllt werden.

 

Auf dem Weg zum Schalter muss man manchmal über eine Fläche gehen, auf der Ihre Schuhsohlen desinfiziert werden. Hin und wieder wird auch per Infrarotmessung die Körpertemperatur von Passagieren gemessen, um Personen mit hohem Fieber zu identifizieren.

 

Die japanische Passkontrolle und biometrische Daten

 

Am Schalter der Passkontrolle zeiget man den Reisepass zusammen mit dem Einreiseformular vor. Anschließend werden die Fingerabdrücke digital erfasst und ein Foto gemacht. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren entfällt dies. Im Anschluss erhält man einen Stempel und einen eingeklebten QR-Code in seinen Reisepass. Wenn man das Land verlässt, wird man über diesen Code wieder ausgecheckt.

 

Als nächstes geht es Gepäckausgabe, wo man seinen Koffer vom Band nimmt.

 

Daraufhin passieren man noch den Zollschalter. Falls man nichts zu deklarieren hat, muss man dort in der Regel einfach die ausgefüllte Zollerklärung abgeben. Manchmal wird man von den Zollbeamten auch gebeten, den Koffer zu öffnen, oder das Gepäck wird von Drogenspürhunden beschnüffelt. Dabei sind die Beamten in der Regel sehr höflich und wenn alles in Ordnung ist, darf man auch schon schnell in die Ankunftshalle des Flughafens hinausgehen.

 

Herzlichen Willkommen in Japan und am Anfang eines hoffentlich unvergesslichen Japanurlaubs!

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