Leichte Lockerung des Einreisestopps für Japan für Geschäftreisende und Studierende
Bis letzte Woche war für Japan aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie weiter ein kompletter Einreisestopp in Kraft, der nur japanischen Staatsangehörigen und ausländischen Staatsangehörigen mit „Residence“-Status in Japan und einem gültigen Re-Entry-Permit die Einreise in Japan erlaubte. Dieser wird mit dem heutigen Tag etwas gelockert.
Möglich sind ab heute wieder Visums-Beantragunden für die folgenden Zwecke:
- Kurzzeitaufenthalte (Temporary Visitor) für Business bzw. Arbeit
- Langzeitaufenthalte mit Certificate of Eligibility CoE (Arbeitsvisa, Studierende, Trainees, usw.)
Damit sollen Geschäftsreisen, Studienaufenthalte und auch Zuwanderung von Arbeitskräften wieder möglich sein.
Um ein Visum zu beantragen, muss ein Bürge in Japan (Arbeitgeber, Universität, Geschäftspartner usw.) für den Antragsteller beim für die Tätigkeit/Branche zuständigen Ministerium im Voraus ein „Certificate of Review“ (審査済証) einholen. Mit diesem Dokument kann danach ein Visum in den japanischen Botschaften und Generalkonsulaten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und auch dem Rest der Welt beantragt werden.
Lockerung der Quarantänebestimmungen für die Einreise nach Japan
Mit der Möglichkeit wieder Visen zu beantragen geht eine weitere Lockerung für Einreisende einher – sowohl für Personen mit Visen für die oben genannten Kurzzeitaufenthalte zu Arbeits- und Businesszwecken oder Langzeitaufenthalt zu Studien oder Arbeitszwecken als auch für japanische Staatsangehörige, sowie ausländische Staatsangehörige mit Residence-Status in Japan und gültiger Re-entry permit. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es nun die Möglichkeit, die in Japan vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne auf 3 Tage zu verkürzen. Diese Option besteht für alle Einreisenden, die sich vor Einreise nach Japan mindestens 14 Tage in Ländern aufgehalten haben, die nicht von der japanischen Regierung als Virusvariantengebiet Kategorie 1 oder 2 eingestuft wurden. Zurzeit gelten Deutschland, Österreich und die Schweiz nicht als Virusvariantengebiete.
Und auch, wenn man am 4. Tag die Quarantäne verlassen kann, muss man sich für den gesamten Zeitraum der 14 Tage an den vom japanischen Bürgen beim zuständigen Ministerium eingereichten Aktivitätsplan halten.
Die Voraussetzungen für die verkürzte Quarantänedauer sind:
- Eine Vollständige Impfung (14 Tage ab 2. Impfung) mit einem in Japan anerkannten Impfstoff. Diese sind BioNTech / Pfizer, AstraZeneca, Moderna, inkl. Kreuzimpfungen. Achtung! Der Impfstoff von Johnson & Johnson ist in Japan noch nicht anerkannt. Wer mit diesem geimpft wurde, kommt leider nicht in den Genuss der verkürzten Quarantäne.
- Ein erneuter negativer PCR-Test oder Quantitativer Antigentest (CLEIA) am 3. Tag der Quarantäne, der an das Health Monitoring Center for Overseas Entrants (HCO) weitergeleitet werden muss.
Weitere Informationen vom japanischen Ministry of Health, Labour and Welfare und auf den Seiten der japanischen Botschaft in Deutschland.
Touristische Japanreisen bisher weiter nicht möglich
Touristische Reisen nach Japan bleiben damit leider weiterhin außern vor, doch begrüßen wir diese ersten Lockerungen. Da sich die Lage jedoch stetig weiter entwickelt, halten wir natürlich über alle Kanäle auf dem Laufenden, denn auch in Japan bereitet man sich Gedanken darüber, wie eine Wiederaufnahme des Tourismus bald wieder möglich gemacht werden soll. Wir informieren über jede Änderung zum Thema Einreise in Japan und geben hier in den News Bescheid, sobald touristische Japanreisen aus Europa wieder möglich sind, sowie auch auf unseren Social Networks (Facebook und Instagram) und natürlich in unserem Japan-Newsletter.