HOME Back

Use the

Planning a Trip to Japan?

Share your travel photos with us by hashtagging your images with #visitjapanjp

Privat eine Drohne in Japan fliegen lassen: was es zu beachten gibt von Susann und Sebastian Schuster

14.9.2021

 

Susann und Sebastian leben seit 2018 in Tokyo. Anfang 2021 haben sie darüber hinaus den Japanblog japanmeineliebe.de gestartet. Hier schreiben sie über ihre Erlebnisse, wie auch über die positiven und schwierigen Seiten ihrer neuen Heimat. Sie arbeiten beide als Reiseagenten, was ihnen teilweise außergewöhnliche Reisemöglichkeiten sowie Eindrücke ermöglicht.

 

Drohnen sind nicht nur in der Industrie ein immer häufiger genutztes Werkzeug geworden. Auch die private Nutzung von Drohnen ist in den letzten Jahren rasant angestiegen. Dadurch, dass sie vergleichsweise leicht zu steuern sind, bieten sie Hobbypiloten zahlreiche Möglichkeiten. Von Drohnenrennen bis zur Aufnahme von Videos und Fotos aus der Vogelperspektive eröffnen Drohnen sprichwörtlich eine völlig neue Perspektive.

 

Daher ist es natürlich wichtig, gewisse Regeln zu schaffen, um Unfälle zu vermeiden, aber auch die Privatsphäre zu schützen. Diese Regulierungen unterscheiden sich von Land zu Land oder sogar von Region zu Region, sodass es für jeden Drohnenpiloten ein mühsames Unterfangen sein kann, all die verschiedenen Richtlinien zu verinnerlichen.

 

Das MLIT in Japan, die erste Anlaufstelle, und wie wird eine Drohne definiert?

 

MLIT steht für Ministry for Land, Infrastructur, Transport and Tourism (Ministerium für Land, Infrastruktur, Transport und Tourismus). Dieses Ministerium ist die wichtigste Anlaufstelle für Drohnenpiloten, die gerne in Japan fliegen möchten, da dort die landesweiten Regeln aufgestellt werden.

 

Laut dem MLIT gehören Drohnen zu der Klasse der UA: unmanned Aircraft (unbemanntes Fluggerät). Neben den Drohnen selbst fallen in diese Kategorie außerdem ferngesteuerte Hubschrauber, Flugzeuge und Luftschiffe mit einem Gewicht von 100 Gramm und mehr. Drohnen mit einem Gewicht unter 100 Gramm werden als sogenannte Toy Drones (Spielzeug Drohnen) bezeichnet und fallen nicht unter die Regulierungen des MLIT.

 

Registrierung der Drohne in Japan notwending

Ab dem 20. Juni 2022 müssen alle Drohnen, egal ob gewerblich genutzt oder im Privatgebrauch, entweder beim MLIT registriert werden oder mithilfe einer Remote ID per Software-Update ausgestattet werden.

 

Wenn man kein Update für die Remote ID vom Hersteller erhalten kann, müssen die Drohne über die Website des „Drone/UAE PLattform registration system (DIPS)“ beim MLIT registriert werden. Die Website ist sowohl auf Japanisch als auch auf Englisch verfügbar, sodass man sich auch ohne Japanisch Kenntnisse registrieren kann.

 

Dabei muss man nicht in Japan wohnen, um das Fluggerät zu registrieren, sondern dies kann auch vom Ausland aus gemacht werden, wenn man im Urlaub ein paar Bilder aus der Luft machen möchte. Man kann sich mit Hilfe verschiedener Dokumente authentifizieren. Zum Beispiel mit der in Japan weit verbreiteten "My Number"-Karte, einem Reisepass oder sogar mit dem Führerschein verwenden, wenn dieser in Japan ausgestellt wurde. Es besteht auch die Möglichkeit, sich mit anderen Dokumenten für die Registrierung auszuweisen. Diese müssen dann per Post verschickt werden.

 

 

Die landesweit gültigen Regeln für Drohnenpiloten zusammengefasst

 

Das MLIT hat für alle UA Piloten 10 Regeln aufgestellt, die landesweit befolgt werden müssen. Zuwiderhandlungen werden dabei mit einer Strafe von bis zu 500.000 Yen und/oder Gefängnis geahndet.

 

Die zehn Regeln setzen sich folgendermaßen zusammen:

  1. Fliege keine Drohne unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.
  2. Fliege eine Drohne ausschließlich, nachdem du die obligatorischen Vorbereitungen getroffen hast. Folgende Punkte sollten dabei unbedingt vor jedem Flug überprüft werden: Wie sind die Wetterbedingungen? Ist die Firmware der Drohne und der Fernbedienung aktuell? Weist die Drohne externe Schäden auf?
  3. Vermeide Zusammenstöße mit anderen Drohnen, Tieren, Flugzeugen etc.
  4. Fliege deine Drohne vorsichtig und mit Bedacht, sodass du keine Beschädigungen oder Verletzungen in deiner Umgebung verursachst.
  5. Eine Drohne darf ausschließlich bei Tageslicht geflogen werden.
  6. Der Pilot muss immer direkte Sicht zur Drohne haben.
  7. Halte immer einen Abstand von mindestens 30 Metern zu unbeteiligten Personen, Gebäuden oder anderen Objekten am Boden. Fliege generell nicht höher als 150 Meter über dem Boden. Hierbei sei erwähnt, dass immer die Höhe der Drohne über dem aktuellen Boden zählt. Das bedeutet, wenn man mit seiner Drohne über ein Tal fliegt, ist es wichtig, die Veränderungen der Flughöhe zum Boden genau zu beachten.
  8. Eine Drohne darf nicht über Veranstaltungen oder andere Orte geflogen werden, an denen sich viele Menschen versammeln.
  9. Transportiere keine gefährlichen oder explosiven Materialien mit der Drohne.
  10. Es dürfen keine Objekte mit der Drohne abgeworfen werden.

 

Die neue 30m Ausnahmeregel

 

Das MLIT veröffentlichte am 24. September 2021 einige neue Ausnahmen zu den oben genannten Regeln. Wer seine Drohne an einem stabilen Seil mit einer Maximallänge von 30 Metern befestigt, der benötigt keine extra Genehmigung für die folgenden Situationen:

 

  • Fliegen in dicht besiedelten Gebieten
  • Flug ohne direkte Sicht
  • Fliegen bei Nacht
  • Fliegen in einer Distanz von weniger als 30 Metern zu Unbeteiligten
  • Abwurf von ungefährlichen Objekten.


Wichtig ist dabei allerdings, dass man seine Mitmenschen bestmöglich über den Flug informiert. Z. B. Indem man ein Schild aufstellt oder sie beim Sehen direkt anspricht.

 

Weitere Regeln fürs Drohnenfliegen in Japan

 

Zusätzlich gilt standardgemäß die Regel, dass man seine Drohne nicht in Gebieten mit einer hohen Bevölkerungsdichte fliegen darf. Dazu zählen also alle Städte ab einer gewissen Größe. Auch der Flug in der Nähe eines Flughafens, eines Atomkraftwerks, Militärstützpunktes oder einer Botschaft ist strengstens verboten. Um zu kontrollieren, ob man in einem Ort fliegen darf, kann man auf verschiedene Webseiten und Apps zurückgreifen. Beliebt und einfach zu bedienen ist hierbei die „DJI Flight App“, welche kostenlos auf das Smartphone geladen werden kann. (Drone Map von DJI.) Darüber hinaus bietet auch die offizielle Webseite des MLIT Karten auf Japanisch an, auf denen man die sogenannten „No flight zones“ nachvollziehen kann.

 

Die Regeln 5 bis 10 und die Regel bezüglich der Flugzonen können unter Umständen ausgesetzt werden, wenn der Drohnenpilot sich mindestens 10 Tage im Voraus eine förmliche Genehmigung des MLIT eingeholt hat. Ein Antrag hierfür kann auf folgender Website über ein zwar komplexes aber leicht verständliches Formular auf Englisch gestellt werden.

 

Drohnenaufnahme des Mount Fuji

 

Regional bedingte Regeln zum Drohnenflug

 

Zusätzlich zu den zuvor genannten Punkten, muss auch bedacht werden, dass die Orte, an denen man seine Drohne fliegen lassen möchte, eventuell noch anderen Regeln unterliegen, oder der Drohnenflug komplett untersagt ist. Hierzu zählen unter anderem alle öffentlichen Parks in der Metropolregion Tokyo, aber auch andere Städte haben teilweise Beschränkungen bezüglich Drohnen.

 

Hierbei sollte auch unbedingt bedacht werden, dass, auch wenn das MLIT eine Drohne erst ab 100 Gramm reguliert, die individuellen Regulierungen sich in der Regel auf jede Drohne beziehen, egal wie klein sie ist. Vor allem, wenn sie mit einer Kamera ausgestattet ist. Wenn man auf Nummer sicher gehen möchte, hat man die Möglichkeit, über die offiziellen Webseiten der Städte per E-Mail oder per Telefon anzufragen. Für die meisten Regionen sind Drohnenflüge kein Problem, doch bevorzugen sie es im Vorfeld, informiert zu werden.

 

Als eine kleine Empfehlung können hier auch die Nationalparks der Kanto Region genannt werden. In diesen ist das Fliegen einer Drohne grundsätzlich erst einmal erlaubt, solange man die zuvor genannten Regeln befolgt. Wenn man jedoch über Tempel oder andere private Anlagen fliegen möchte, sollte auch hier vorher noch einmal eine Erlaubnis eingeholt werden.

 

Drohnenschein und -versicherung wie in Europa notwendig?

 

Diese Frage kann knapp mit NEIN beantwortet werden. Bisher wird in Japan kein Flugschein benötigt, jedoch eine Registrierung der Drohne benötigt, wie oben beschrieben. Dennoch ist es von Vorteil, eine Drohnenversicherung zu haben und auch ein Drohnenschein ist keine schlechte Investition. Man bekommt zwar auch ohne diese eine Erlaubnis zum Fliegen vom MLIT, doch kann der Vorgang mitunter etwas beschleunigt werden, auch wenn das Vorhaben ein wenig komplexer ist. Dies kann z.B. sein, wenn man eine Flugerlaubnis für einen längeren Zeitraum beantragen möchte. Außerdem sorgen ein Drohnenschein und eine Versicherung auch für Vertrauen bei lokalen Institutionen, sodass man leichter eine Erlaubnis bekommen kann.

 

Eine Drohne zu fliegen in Japan macht Spaß

 

Es kann wirklich Spaß machen, Japan aus der Vogelperspektive zu erkunden. Auch bietet die weite Natur des Landes viel Freiraum zum Trainieren der eigenen Flugkünste. Zwar gibt es auch die Möglichkeit, auf ausgewiesenen Trainingsplätzen in Tokyo und anderen Regionen zu fliegen, doch sind diese vergleichsweise teuer und hier wird der Ausflug in die Natur empfohlen. Wer seine Drohne mit Bedacht fliegt, die Menschen in seiner Umgebung mit Respekt behandelt und versucht, sie nicht zu stören, der kann eine wunderschöne Zeit in höchster Höhe verbringen.

 

Weitere detaillierte Informationen zum Drohnenflug in Japan findest du hier auf dem Japanmeineliebe-Blog.

 

Artikel wurde zuletzt im Juli 2022 auf den neusten Stand gebracht.

Please Choose Your Language

Browse the JNTO site in one of multiple languages