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Neue Regeln für die touristische Einreise nach Japan – Reisepakete ohne Guide

Indiviuelle Pauschalreisen nach Japan sind wieder möglich

Ab dem 7. Sep­tem­ber 2022 erwei­tert Japan sei­ne sanf­te Öff­nung für den Ein­rei­se-Tourismus. Ab dann dür­fen Per­so­nen aus allen Län­dern wie­der eine Japan Rundrei­se ohne Reise­lei­ter unter­neh­men. Neben Gruppenreisen, werden damit auch wieder indivduelle Pauschalreisen möglich. Die Bedin­gung ist jedoch, dass eine Pau­schal­rei­se über einen Reiseveranstalter mit ERFS-registrierter Partneragentur in Japan gebucht und ein Visum für die touristische Einreise bean­tragt wird.

Bitte beachten Sie, dass die Japanische Fremdenverkehrszentrale (JNTO) keine Reiseagentur und auch nicht in der Lage ist, als Bürge für eine Reise nach Japan zu agieren und kein ERFS-Zertifikat ausstellen kann.

Für Indi­vi­du­al­tou­ris­ten, die sämt­li­che Hotels und Tou­ren selbst buchen möch­ten, ist die Einreise leider weiterhin nicht möglich. 

 

Im Folgend­en die wich­ti­gsten Punk­te zur Pau­schal­rei­se ohne Gui­de für die Japanreisenden: 

  • Das Vor­ge­hen basiert auf dem Sys­tem des japa­ni­schen Garan­ten (Entrants, Returnees Follow-up System (ERFS), der für die rei­sen­de Per­so­nen gegen­über den Behör­den zustän­dig ist. Mit der Pau­schal­rei­se über­nimmt die­se Ver­ant­wor­tung die Rei­se­agen­tur. Die­se muss bei den japa­ni­schen Behör­den ent­spre­chend regis­triert sein. 
  • Der Kun­de muss die kom­plet­te Rei­se vom Flug bis zum Hotel über einen Reiseveranstalter in der Hei­mat buchen, das ent­spre­chen­de Ange­bo­te von japa­ni­schen Rei­se­agen­tu­ren einholt. Die japanische Reiseagentur muss ein ERFS-Zertifikat für die Reise ausstellen.
  • Sobald die Pau­schal­rei­se gebucht ist, kann der Kun­de mit dem ERFS-Zertifikat das Visum bei der Japanischen Bot­schaft oder den Japanischen Generalkonsulaten beantragen
  • Der Kun­de muss eine Auslandsreise-Kran­ken­ver­si­che­rung abschließen, die die Behandlung einer Coro­na-Erkran­kung abdeckt.
  • Die japa­ni­sche Rei­se­agen­tur muss jeder­zeit via Tele­fon, SMS, E-Mail oder eine Messaging-App mit dem rei­sen­den Kun­den Kon­takt auf­neh­men können. 
  • Der Kun­de muss sich ver­pflich­ten, die Hygie­ne­re­geln ein­zu­hal­ten, wie das Tra­gen einer Maske.
  • Der Kun­de ver­pflich­tet sich wei­ter, eine Erkran­kung der Rei­se­agen­tur sofort zu mel­den und sich an die Anwei­sun­gen zu halten.

 

 

Auf­wän­dig ist die Orga­ni­sa­ti­on für die japa­ni­sche Rei­se­agen­tur. Sie wird ange­hal­ten, fol­gen­de Punk­te zu beachten:

  • Die japa­ni­sche Rei­se­agen­tur muss bei der Zusam­men­stel­lung sol­cher Ange­bo­te sicherstel­len, dass die Hygie­ne­re­geln über­all ein­ge­hal­ten wer­den können. 
  • Sobald die Reisenden in Japan ange­kom­men ist, nimmt die japa­ni­sche Rei­se­agen­tur Kon­takt auf und weist sie auf alle Regeln hin. 
  • Für den Not­fall muss die Rei­se­agen­tur über sämt­li­chen Infor­ma­tio­nen zu mög­li­chen Isola­ti­ons­or­ten, Kran­ken­häu­sern und medi­zi­ni­schen Dol­met­schern in der Regi­on verfügen. 
  • Die Rei­se­agen­tur hat eine erkrank­te Per­son bis zu deren Rück­flug in die Hei­mat zu unter­stüt­zen und zu betreuen. 
  • Wichtig zu bedenken: eine der­ar­ti­ge Pau­schal­rei­se ist zwangs­läu­fig mit höhe­ren Kos­ten verbun­den. Die japa­ni­schen Rei­se­agen­tu­ren haben einen zusätz­li­chen Auf­wand, aber auch der Reiseveranstalter in der Hei­mat, der mit den Rei­se­agen­tu­ren in Japan zusam­men­ar­beitet. Zumin­dest wird der schwa­che Yen hel­fen, die­ Kosten etwas abzufedern.

 

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